Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland im Februar 2021

Für die öffentliche Anhörung zum Thema Baulandmobilisierungsgesetz gab Stephan Reiß-Schmidt von der Initiative für ein soziales Bodenrecht eine Stellungnahme ab, die einen dringenden Handlungsbedarf konstatiert: „In der Wohnungspolitik, vor allem aber in der Bodenpolitik. Boden ist der Dreh- und Angelpunkt für bezahlbares Wohnen und lebenswerte Städte. Boden ist wie Luft und Wasser: unverzichtbar und als räumliche Ressource nicht vermehrbar. Mehr noch: Der Boden und seine Nutzung sind Grundlagen für andere Gemeinschaftsgüter wie Naturschutz, Klimaschutz, Gesundheitsschutz und nicht zuletzt für menschenwürdiges, bezahlbares Wohnen, lebendige  öffentliche Räume und bedarfsgerechte  ffentlichen Infrastrukturen. Deshalb müssen der Bodenpreisanstieg gebremst, die Spekulation erschwert und der Zugriff der Kommunen auf den für die Daseinsvorsorge benötigten Boden erleichtert werden.“

Das Baulandmobilisierungsgesetz wird als ein erster Schritt auf dem Weg zu einer gemeinwohlorientierten Bodenpolitik und zu einem wirksameren, sozialorientierten Steuerungsinstrumentarium ausdrücklich begrüßt. Die Stellungnahme macht Verbesserungs- und Präzisierungsvorschläge u.a. zu diesen Themen:

  • Sektoralen (einfachen) Bebauungsplänen für den Wohnungsbau
  • Erweiterung des allgemeinen und besonderen Vorkaufsrechts der Kommunen
  • Einem flächendeckenden Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.

Die Stellungnahme empfielt jedoch dringend, weitere Schritte in der nächsten Legislaturperiode in den Blick zu nehmen, die u.a. folgende Kernpunkte i.S. einer sozial gerechteren Bodenordnung enthalten sollten:

  • Bodenpreisregulierung ermöglichen
  • Leistungslose Bodenwertsteigerungen der Allgemeinheit zuführen
  • Den kommunalen Zugriff auf den Boden erleichtern, kommunale bzw. regionale Bodenfonds fördern
  • Gemeinwohlorientierte Nutzung bundeseigener Immobilien.

Zum Download der ausführlichen Stellungnahme.