In der SZ vom 4. März 2023 kommentiert Heribert Prantl die bevorstehenden Feiern zur Feier des Grundgesetzes im kommenden Jahr und verweist auf spektakulär missachtete Sätze: „An der Spitze der leerlaufenden Sätze steht der Verfassungssatz, dass Eigentum verpflichtet und sein Gebrauch zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen soll.“
Nach einem Exkurs zu den Berliner Koalitionsgesprächen, in denen sich gerade SPD-Spitzenfrau Franziska Giffey und des CDU-Spitzenmannes Kai Wegner darum bemühen den Volksentscheid mit der Forderung die Deutsche Wohnen & Co zu enteignen möglichst nicht umzusetzen, kommt Prantl auf die Neuauflage des Buches von Hans-Jochen Vogel zu sprechen:
„Der frühere Regierende Bürgermeister von Berlin und langjährige Oberbürgermeister von München hat es 94-jährig, im Jahr 2019, ein halbes Jahr vor seinem Tod, veröffentlicht. Es beschäftigt sich unter dem Titel „Mehr Gerechtigkeit“ mit der Frage, wie Wohnen wieder bezahlbar wird. Das hat Vogel umgetrieben, weil er wusste, dass die Wohnungsnot auf eine soziale Katastrophe hinausläuft; der Finanzpolitiker und frühere Co-SPD-Chef Norbert Walter-Borjans hat nun das Vorwort zur Neuauflage geschrieben. Vogel verweist auf die astronomische Steigerung der Baulandpreise als eine Ursache für Mietenexplosionen und fordert eine soziale Bodenordnung mit Abschöpfung der Wertsteigerung von Grund und Boden.
Darüber bestand vor fünfzig Jahren schon einmal Einigkeit: Nicht nur die SPD hatte zugestimmt, auch die CDU-Bodenrechtskommission, der Juristentag und der Städtetag, sogar die FDP. Indes: Die CDU/CSU-Mehrheit im Bundesrat lehnte damals den Planungswertausgleich ab, der Vermittlungsausschuss wurde angerufen, und die Sache verschwand in der Versenkung.“
Prantl meint, „… der Berliner Senat könnte sie dort wieder herausholen. Eine solche Vereinbarung der Koalitionäre wäre ein Zeichen des Aufbruchs, ein Zeichen gegen den wohnungspolitischen Fatalismus.“
Besser wäre es allerdings, die rot-grün-gelbe Bundesregierung würde die Sache ‚Soziale Bodenordnung‘ wieder aufnehmen, denn es geht um Bundes- nicht um Länderrecht.