Wohnungspolitik in der Zeitschleife

Unter diesem Titel veröffentlichte die Deutsche BauZeitschrift einen Artikel von Stephan Reiß-Schmidt von der Münchner Initiative soziales Bodenrecht, in dem er den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Hinblick auf die immer drängendere Wohnungsfrage kritisch analysiert.

Die Wohnungsfrage sei schon immer vor allem eine Bodenfrage gewesen. Eine sozial gerechte und nachhaltige Nutzung des unvermehrbaren Bodens setze daher voraus, dass er der Verwertungsspirale entzogen und als Gemeingut behandelt werde.

Voraussetzung für einen Neustart wäre daher erstens eine rasch wirksame, auf mindestens fünf Jahre befristete Notbremse für Bodenpreise und Mieten in angespannten Wohnungsmärkten. Konzepte für ein Bodenpreisdämpfungsgesetz und für einen bundesweiten Mietendeckel lägen auf dem Tisch.

Voraussetzung für einen Neustart wäre daher erstens eine rasch wirksame, auf mindestens fünf Jahre befristete Notbremse für Bodenpreise und Mieten in angespannten Wohnungsmärkten. Konzepte für ein Bodenpreisdämpfungsgesetz und für einen bundesweiten Mietendeckel lägen auf dem Tisch.

Zum Kommentar in Deutsche BauZeitschrift.

Bundesverwaltungsgericht entwertet gemeindliches Vorkauftsrecht

Anfang November 2021 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass „das Vorkaufsrecht für ein Grundstück, das im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung bzw. -verordnung liegt, […] von der Gemeinde nicht auf der Grundlage der Annahme ausgeübt werden [darf], dass der Käufer in Zukunft erhaltungswidrige Nutzungsabsichten verfolgen werde“.

Entgegen der Entscheidung der Vorinstanzen, die argumentierten, dass das Wohl der Allgemeinheit die Ausübung des Vorkaufsrechts rechtfertige, entschied nun das Bundesverwaltungsgericht, dass die Vermutung einer zukünftigen erhaltungswidrigen Nutzungsabsichte als Begründung für die Ausübung des Vorkaufsrechts nicht ausreiche.

Diese Entscheidung macht das kommunale Vorkaufsrecht weitgehend zahnlos. Viele Städte und Gemeinden haben daher die Initiative ergriffen, den Bund zu einer entsprechenden Änderung des Baugesetzbuches aufzufordern, damit Kommunen Vorkaufsrechte wie bisher ausüben können. Diesen Ausweg haben die Leipziger Bundesverwaltungsrichter selbst geöffnet: Es sei Sache des Gesetzgebers, den Wortlaut des einschlägigen Gesetzestextes zu überarbeiten – „vor dem Hintergrund neuer Entwicklungen und drängender Probleme auf dem Wohnungsmarkt“.

Siehe hierzu auch den Bericht in der Süddeutschen Zeitung vom 16. Dezember 2021.

Diskussion bodenpolitischer Forderungen mit den Bundestagskandidatinnen und Bundestagskandidaten

Anlässlich der Bundestagswahl lud die Münchner Initiative für ein
soziales Bodenrecht am 14. July 2021 die Bundestagskandidatinnen und Bundestagskandidaten zur Diskussion.

Die Stadtpolitik zieht alle Register, um sich gegen diese Entwicklungen zu stemmen.
Aber ihre Handlungsm glichkeiten sind bestimmt durch die Spielr ume, die ihr durch
Bundesgesetze einger umt werden. Dabei geht es im Kern um die Frage, wie weit in das
freie Marktgeschehen zugunsten einer Gemeinwohlbindung eingegriffen werden darf
und soll.

Zum Auftakt unserer Diskussionsveranstaltung fragten wir Bundestagskandidatinnen
und –kandidaten aus Münchner Wahlkreisen
Für welche drei bodenpolitischen Reformvorschläge wollen Sie sich im Bundestag
besonders einsetzen, damit München mehr bezahlbaren Wohnraum erhalten
bzw. schaffen kann und eine sozial gemischte und lebenswerte Stadt für alle bleibt?

Anja Burkhardt, CSU, Listenkandidatin
Nicole Gohlke, DIE LINKE, Kandidatin Wahlkreis München West
Jamila Schäfer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kandidatin Wahlkreis München Süd
Claudia Tausend, SPD, Kandidatin Wahlkreis München Ost

Die Diskussion wurde von den Sprechern der Initiative Stephan Reiß-Schmidt und Christian Stupka moderiert.

Bodenvorratspolitik und Sozialgerechte Bodennutzung – Veranstaltung am 21. April 2021

In Städten und Ballungsgebieten mit angespannten Wohnungsmärkten richten sich die Anstrengungen zunehmend auf eine gemeinwohlorientierte Bodenpolitik,  die den Kommunen dauerhaft Einfluss auf die Bereitstellung bezahlbarer Wohnungen sichert. Leitlinien sind dabei:

  • Kommunalen Grund mehren: strategische Bodenvorratspolitik statt kurzfristiger Verkaufserlöse
  • Grundstücksvergaben im Erbbaurecht: Die Ziele der Kommunen langfristig mit verlässlichen Partnern sichern
  • Spielräume der Sozialgerechte Bodennutzung konsequent nutzen: Planungsbegünstigte auf die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum verpflichten und an den Folgekosten der Maßnahmen beteiligen

Die Veranstaltung stellte bewährte Konzepte und neue Ansätze vor. In der Diskussion erörterten wir, wie diese Konzepte eine weitere Verbreitung finden können und welche Rahmenbedingungen zugunsten einer gemeinwohlorientierten Bodenpolitik der Kommunen zu verbessern sind.

Impulsvorträge
Ulm
: Tim von Winning, Baubürgermeister – Download
Münster: Matthias Peck, Dezernent für Wohnungsversorgung – Download
Hamburg: Arno Pletz, Abteilungsleiter Bodenordnung | Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen – Download
Frankfurt: Katharina Flora Wagner, Referentin des Planungsdezernenten – Download
München: Stephan Reiß-Schmidt, ehemaliger Leiter Stadtentwicklungsplanung – Download
„Macht Corona der aktiven Liegenschaftspolitik einen Strich durch die Rechnung?“ – Anmerkungen von Ricarda Pätzold, Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)

Die über den Chat organisierten Diskussion war sehr lebhaft und die Teilnehmenden stellten viele Fragen an die Vertreter aus den fünf Städten.
Eine Dokumentation der Fragen und Antworten finden Sie in diesem PDF-Dokument.

Weiterführende Informationen

Ulm

Kampf um Bauland – Ist Boden für alle da? – Ulmer Bodenpolitik (ab Minute 34:03)
Vergabeverfahren Weinberg
Beschlüsse Wohnungsdebatte

Münster

Beschluss SoBon Beschluss des Rates „Sozialgerechte Bodennutzung Münster“
Beschluss des Rates zu Städtischen Erbbaurechten
Handlungskonzept Wohnen
Gemeinschaftliche Wohnformen

Hamburg

Bürgerschaftsdrucksache „Sozial gerechte Bodenpolitik für Hamburg“  – PDF-Download  Bürgerschaftsdrucksache „Vergabe von Wohnungsbaugrundstücken sozial neu ausrichten“ – PDF-Download
Leitfaden Soziale Erhaltungsverordnung inkl. Musterabwendungsvereinbarung

Frankfurt

Frankfurter Baulandbeschluss inkl. Erklärvideo und Leitlinie 
Gemeinschaftlichen Wohnen (Amt für Wohnungswesen)
Liegenschaftsfonds
Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen
Konzeptverfahren: Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen e.V.

München

Rahmenbedingungen und Ergebnissen der Münchner Sozialgerechten Bodennutzung Kommunale Liegenschaftspolitik (Bilanz und Strategien für nachhaltiges städtisches Grundstücksmanagement)
Erhaltungssatzungen und Vorkaufsrechte

Bündnis Bodenwende gegründet

Auf Initiative der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung DASL e.V. hat sich kürzlich ein breites BÜNDNIS BODENWENDE konstituiert. Mitte April 2021 hat dieses Bündnis seine Bodenpolitischen Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2021 an die Parteien versandt und veröffentlicht.

Das Bündnis wird seine Forderungen zur gemeinwohlorientierten Bodenpolitik  im Juni 2021 veröffentlichen. Das Bündnis freut sich über eine Unterstützung seines Anliegens im beruflichen oder zivilgesellschaftlichen oder politischen Wirkungskreis. Auch gut: die Bundestags-Kandidat*innen in seinem Wahlkreis auf die Thematik anzusprechen.

P R E S S E M I T T E I L U N G vom 12.04.2021

Bündnis Bodenwende: Wer wir sind – wofür wir stehen

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland im Februar 2021

Für die öffentliche Anhörung zum Thema Baulandmobilisierungsgesetz gab Stephan Reiß-Schmidt von der Initiative für ein soziales Bodenrecht eine Stellungnahme ab, die einen dringenden Handlungsbedarf konstatiert: „In der Wohnungspolitik, vor allem aber in der Bodenpolitik. Boden ist der Dreh- und Angelpunkt für bezahlbares Wohnen und lebenswerte Städte. Boden ist wie Luft und Wasser: unverzichtbar und als räumliche Ressource nicht vermehrbar. Mehr noch: Der Boden und seine Nutzung sind Grundlagen für andere Gemeinschaftsgüter wie Naturschutz, Klimaschutz, Gesundheitsschutz und nicht zuletzt für menschenwürdiges, bezahlbares Wohnen, lebendige  öffentliche Räume und bedarfsgerechte  ffentlichen Infrastrukturen. Deshalb müssen der Bodenpreisanstieg gebremst, die Spekulation erschwert und der Zugriff der Kommunen auf den für die Daseinsvorsorge benötigten Boden erleichtert werden.“

Das Baulandmobilisierungsgesetz wird als ein erster Schritt auf dem Weg zu einer gemeinwohlorientierten Bodenpolitik und zu einem wirksameren, sozialorientierten Steuerungsinstrumentarium ausdrücklich begrüßt. Die Stellungnahme macht Verbesserungs- und Präzisierungsvorschläge u.a. zu diesen Themen:

  • Sektoralen (einfachen) Bebauungsplänen für den Wohnungsbau
  • Erweiterung des allgemeinen und besonderen Vorkaufsrechts der Kommunen
  • Einem flächendeckenden Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.

Die Stellungnahme empfielt jedoch dringend, weitere Schritte in der nächsten Legislaturperiode in den Blick zu nehmen, die u.a. folgende Kernpunkte i.S. einer sozial gerechteren Bodenordnung enthalten sollten:

  • Bodenpreisregulierung ermöglichen
  • Leistungslose Bodenwertsteigerungen der Allgemeinheit zuführen
  • Den kommunalen Zugriff auf den Boden erleichtern, kommunale bzw. regionale Bodenfonds fördern
  • Gemeinwohlorientierte Nutzung bundeseigener Immobilien.

Zum Download der ausführlichen Stellungnahme.